Wer Aufbewahrungsfristen nicht einhält, riskiert Ordnungsgelder
Es ist völlig normal, das sich im Lauf der Zeit einiges an Papieren und Unterlagen ansammelt. Das gilt nicht nur für alle Privathaushalte, sondern natürlich auch in allen Firmen. Gerade in gewerblichen Geschäftsbereichen ist es nicht zu umgehen, das man immer wieder neue Kundenakten, Auftragsbücher, oder andere Schriftstücke, auf denen unter anderem persönlich Daten verankert sind, anlegen muss. Selbst wenn man denkt, das man manche dieser Unterlagen nicht mehr braucht, ist man dennoch dazu verpflichtet, diese eine gewisse, vorgeschriebene Zeitlang aufzubewahren, denn jeder muss sich an die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen halten, bevor man an Aktenvernichtung oder Datenvernichtung denkt. Je nachdem, in welchem Bereich man heutzutage tätig ist, danach richten sich auch diese Fristen, bevor man sich überhaupt Gedanken über Aktenvernichtung machen darf, denn hält man sich nicht daran, dann drohen Ordnungsgelder, und das will man doch nicht. In den meisten Fällen gelten die Aufbewahrungsfristen für Dokumente und Daten nach Handelsrecht, bzw. für Steuerrecht, wobei es natürlich auch hier wieder einige Ausnahmen gibt. Diese Fristen liegen zwischen 6 und 10 Jahren. Grundsätzlich gibt es mehrere anwendungsspezifische Aufbewahrungsfristen, so dass man sich, egal in welchem Bereich man tätig ist, immer erkundigen sollte, wie lange man was aufbewahren muss, bevor man die Aktenvernichtung, bzw. Datenvernichtung in Auftrag gibt. Das ist wichtig, und sollte auf gar keinen Fall außer Acht gelassen werden, denn wenn man sich nicht an diese gesetzlich vorgeschriebenen Fristen hält, dann drohen Ordnungsgelder, und die in beträchtlicher Höhe. Das kann man sich jedoch ganz einfach ersparen, indem man alle, alten Akten dementsprechend lange liegen lässt, bevor man an deren Vernichtung denkt.
Posted: Oktober 12th, 2011 under Allgemein.
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