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Archive for Oktober, 2011

Welche Möglichkeiten der Verpflegung gibt es im Alter?

Heutzutage haben ältere Menschen viele Möglichkeiten, sich um ihre Verpflegung im Alter zu kümmern. Manchmal ist es erforderlich, dass es Menschen gibt, die einem bei bestimmten Tätigkeiten unter die Arme greifen. In früheren Generationen gab es zumeist nur eine Möglichkeit. Die älteren Menschen lebten zusammen mit der Familie ihre Kinder und hatten so stets Leute um sich, die einen helfen konnten. Im Gegenzug halfen sie bei der Erziehung der Enkelkinder mit. Heutzutage ist dies oft nicht mehr möglich, da viele Menschen berufstätig sind und so keine Zeit haben, sich um ihre Eltern zu kümmern. Deshalb haben sich verschiedene Möglichkeiten im Laufe der Jahre entwickelt, wie ältere Menschen zurechtkommen können. Hier muss jeder selbst entscheiden, was persönlich aus finanziellen und sozialen Gründen in Frage kommen könnte.

Es gibt zum Beispiel ambulante Pflegedienste, die ihre Pflegekräfte regelmäßig zu älteren Menschen in Wohnungen schicken, damit ihnen geholfen werden kann. So kann man noch relativ eigenständig leben und sich in regelmäßigen Abständen Hilfe ins Haus holen. Pflegekräfte sind meist ausgebildet und haben viel Erfahrung. Wer es lieber sozialer und in einer Gemeinschaft mag, kann in ein Seniorenheim gehen. Hier hat man vor allem den Vorteil, dass man unter Gleichgesinnten ist und ständig mit Menschen zu tun hat, mit denen man reden kann. Das ist ein Punkt, den sehr viele Menschen zu schätzen wissen. Manche bevorzugen es jedoch, zuhause eigenständig in ihren vier Wänden zu leben. Neuerdings gibt es aber auch so genannte Senioren-Wohngemeinschaften. Hier finden sich Senioren zusammen, die zusammen eine Wohngemeinschaft bilden. Diese vereinen die Rückzugsmöglichkeiten einer eigenen Wohnung und die Geselligkeit eines Heimes.

Wer Aufbewahrungsfristen nicht einhält, riskiert Ordnungsgelder

Es ist völlig normal, das sich im Lauf der Zeit einiges an Papieren und Unterlagen ansammelt. Das gilt nicht nur für alle Privathaushalte, sondern natürlich auch in allen Firmen. Gerade in gewerblichen Geschäftsbereichen ist es nicht zu umgehen, das man immer wieder neue Kundenakten, Auftragsbücher, oder andere Schriftstücke, auf denen unter anderem persönlich Daten verankert sind, anlegen muss. Selbst wenn man denkt, das man manche dieser Unterlagen nicht mehr braucht, ist man dennoch dazu verpflichtet, diese eine gewisse, vorgeschriebene Zeitlang aufzubewahren, denn jeder muss sich an die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen halten, bevor man an Aktenvernichtung oder Datenvernichtung denkt. Je nachdem, in welchem Bereich man heutzutage tätig ist, danach richten sich auch diese Fristen, bevor man sich überhaupt Gedanken über Aktenvernichtung machen darf, denn hält man sich nicht daran, dann drohen Ordnungsgelder, und das will man doch nicht. In den meisten Fällen gelten die Aufbewahrungsfristen für Dokumente und Daten nach Handelsrecht, bzw. für Steuerrecht, wobei es natürlich auch hier wieder einige Ausnahmen gibt. Diese Fristen liegen zwischen 6 und 10 Jahren. Grundsätzlich gibt es mehrere anwendungsspezifische Aufbewahrungsfristen, so dass man sich, egal in welchem Bereich man tätig ist, immer erkundigen sollte, wie lange man was aufbewahren muss, bevor man die Aktenvernichtung, bzw. Datenvernichtung in Auftrag gibt. Das ist wichtig, und sollte auf gar keinen Fall außer Acht gelassen werden, denn wenn man sich nicht an diese gesetzlich vorgeschriebenen Fristen hält, dann drohen Ordnungsgelder, und die in beträchtlicher Höhe. Das kann man sich jedoch ganz einfach ersparen, indem man alle, alten Akten dementsprechend lange liegen lässt, bevor man an deren Vernichtung denkt.

Braucht man eine Hundehaftpflicht wirklich?

Diese Frage lässt sich eigentlich leicht mit ja beantworten. Hunde sind Tiere und werden oft unberechenbar reagieren, wenn sie sich einer besonderen und vor allem ungewohnten Situation ausgesetzt fühlen. So kann es passieren, dass der Hund sich los reißt, über eine Straße rennt und einen Autounfall verursacht. Laut § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Halter eines Tieres, das einen Schaden verursacht, haftbar zu machen. Also hat der Halter die Kosten in obengenanntem Beispiel zu tragen. Und die Kosten eines Verkehrsunfalles sind meist nicht unerheblich. Nicht jeder kann diese Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen. In einem solchen Fall ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde sehr sinnvoll, denn sie wird im Rahmen der vereinbarten Vertragsbedingungen diese Kosten übernehmen. Wie bei anderen Versicherungsverträgen auch ist es auch bei einer Hundehaftpflicht möglich, die Höhe der Versicherungssumme zu wählen. Sicher ist es sinnvoll das sich die Summe auf einen Millionenbetrag beläuft, denn die Million ist gerade bei Verkehrsunfällen schnell erreicht. Vor allem, wenn Menschen dabei zu Schaden gekommen sind.
Aber auch andere Zwischenfälle machen eine Hundehaftpflicht sinnvoll und notwendig. Selbst der gehorsamste Hund reagiert nicht normal, wenn er sich oder sein Herrchen einer Gefahr ausgesetzt sieht. Da ist es schnell passiert, das ein vorbeilaufender Passant, der eine unachtsame Bewegung gemacht hat, gebissen wird. Oft sind solche Zwischenfälle harmlos, aber je nach Größe des Hundes kann es auch zu schweren Verletzungen durch einen Hundebiss kommen. Auch hier greift die Haftpflichtversicherung für Hunde.
Das sind nur zwei Gründe, die belegen, dass eine Hundehaftpflicht sinnvoll und nützlich ist.